HANSUELI STETTLER

Verkehr, Parkplatzkompensation, gestörter Grundwasserfluss, Archeologie, zu schützender Baumbestand, Verfahrensfehler - es gibt genügend Gründe, das Baugesuch für die Parkgarage Schibenertor abzulehnen. Hier meine formelle Einsprache, eingereicht am 16. Juli 2015.

Zur Stellungnahme der Cityparking St.Gallen AG

Einsprache: Gesuch Parkgarage Schibenertor, Nr.  53‘252

Ich erhebe innert gegebener Frist Einsprache gegen dieses Gesuch und beantrage, das Gesuch sei abzuweisen.

A Vorbemerkungen

1. Legitimation: der Einsprechende engagiert sich seit 30 Jahren für eine umweltfreundliche Verkehrsentwicklung in St. Gallen. Im Jahr 2011 erreichte er zusammen mit Mitstreitern des „Komitee vernünftiger Marktplatz“ einen deutlichen, nach der intensiven öffentlichen Diskussion hoch legitimierten politischen Entscheid gegen die damalige Vorlage zum Marktplatz, die ein Parkhaus „Schibenertor“ einschloss. Dieses Parkhaus war einer der drei Hauptgründe der Ablehnung durch die Stimmbürgerschaft. Der Einsprechende engagierte sich in der Folge weiter für eine einfache, bürgernahe Gestaltung des Bereichs Marktplatz Bohl, unter anderem unter der Vorlage des „Plan B: Bäume, Bescheidenheit, Bürgernah“, der auch dem Stadtrat kommuniziert wurde.

2. Der Stadtrat hatte nach dem Scheitern seiner Vorlage bestätigt, dass der Bau eines Parkhauses an diesem Ort nicht mehr möglich sei.

3. Der Stadtrat hat mit dem „Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung“ den Auftrag, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, eine weitere Zunahme des motorisierten Individualverkehrs zu verhindern.

4. Im weiteren Verlauf wurde von sogenannt privater Seite das Projekt neu eingebracht, mit verschiedenen Namenswechseln, im Wesentlichen aber in der identischen technischen Ausführung - unter Weglassung des Areals „Taubenloch“ im Osten.

5. Der Einsprechende hat am 24.10.2013 Beschwerde gegen den Stadtratsbeschluss zur künftigen Konzessionierung eines Parkhauses eingereicht. (Anhang 2)
Im Wesentlichen wurde dort der Nachweis der Befangenheit der involvierten Stadträte geführt, was dann zu Rochaden im Verwaltungsrat der Cityparking AG führte. (Anhang 1). Die Vertretung der Stadt in der Aktiengesellschaft ging somit an – immer noch weisungsgebundene, direktunterstellte - städtische Beamte über.
Der Stadtrat hat zu dieser Einsprache nicht Stellung bezogen, im rechtlichen Sinn ist sie somit hängig, und die Befangenheit der städtischen Akteure wurde nicht widerlegt.

6. Die vorliegenden Pläne und Ausführungen belegen, dass das Tiefbauamt der Stadt St. Gallen bei diesem Projekt federführend ist, wesentliche Teile der Unterlagen wurden von städtischen Mitarbeitern zugunsten dieses sogenannt privaten Projekts erstellt.

7. Das Projekt der Cityparking AG (mit kapp 40 % ist die Stadt St. Gallen grösste Kapitaleignerin) ist faktisch immer noch ein Projekt der Stadtbehörden und ihrer politischen Führung.

B Antrag

Das Baugesuch der Cityparking AG sei vorbehaltlos und vollumfänglich zurückzuweisen, eventuell sei dem privaten Teil der Bauherrschaft freizustellen, ein Parkhaus im wesentlich geringeren Umfang auf ihrem eigenen Grund und Boden zu erstellen.

C Begründung

1. Der bisher freie Grundwasserfluss wird gestört.

Die geplante Baute im Grundwasser behindert Abfluss des Hochmoor-Areals im Areal des Bahnhofs nach Osten stark.

Die geplante Baute steht zu einem überwiegenden Teil im Grundwasser, die Unterkante der Bohrwände ist mit 654 m ü.M angegeben. Die Angaben bezüglich Abmessungen des Baukörpers im Grundwasser) sind widersprüchlich: in Formular K2a/1 wird die Unterkante mit 657.60 m. ü.M angegeben, bei K2a/2 mit 654 m. Für Einflüsse des Bauwerks im Grundwasserstrom ist aber ausschliesslich diese Höhe, die Unterkante der Bohrwände, massgeblich.

Der mittlere Grundwasserspiegel auf der Westseite ist aufgrund der Angaben im Plan Schnitt 2/2 ca. 663 m ü.M, auf der Ostseite 661,8 m ü.M. Das Gefälle nach Osten zum Marktplatz und den darauf wachsenden in den 50er Jahren gepflanzten Bäumen ist  mit 1.20 m sehr deutlich ausgeprägt. Daraus ist zu schliessen, dass die Fliessrichtung nach Osten stark ist und das enthaltene Wasser einen wesentlichen, wenn nicht allein entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit dieser Bäume und derjenigen des ganzen weiteren Einzugsgebiets wie Kantonschulpark und den Bestand im Museumsquartier hat. Die topografisch möglichen seitlichen Einströmungen in dieses Areal sind im Norden durch den dort untief verlaufenden Bahntunnel SBB und im Süden durch die Steinachdole mindestens sehr stark reduziert.

Ein betonierter, dichter Riegel mit den Abmessungen von ca. 70 m x  12 m hälftig unterhalb und oberhalb der Höhe des mittleren Grundwasserspiegels wird die Abflussmenge stark beeinflussen.

Umso mehr erstaunt, dass sich aufgrund eines nicht dokumentierten Telefonats mit dem Amt für Umwelt und Energie von 10.4.2008 (!) keine Notwendigkeit einer Stellungnahme dieses Amtes aufdrängen solle.
Ebenso auffällig ist auch, dass sich die im Anhang dieser Beschwerde mitgelieferte Grundwasser-Flusskarte der Grundbauberatung AG St. Gallen vom 13.5.13 aus dem vorbestehenden Projekt neu nicht mehr in den Unterlagen befindet.
Daraus ist zu schliessen, dass die Notwendigkeit der Beibringung eines Umström-Nachweises umgangen werden soll.
Dies ist eines Rechtstaates unwürdig, der Nachweis ist jedenfalls zu erbringen.

2. Mitzuständigkeit anderer Behörden nicht abgeklärt

Das Formular G11/1 mit Angaben zur Mitzuständigkeit anderer Behörden ist gänzlich leer…

Archäologie

Somit hat unter anderem auch die Kantonsarchäologie nicht zu dem geplanten Vorhaben im Vorraum der historischen Stadtmauer, der aufgrund anderer Grabungen in solchen Aufschüttungen mit historisch wertvollen Fundstücken durchsetzt sein dürfte, Stellung nehmen können.
Dadurch besteht die Gefahr, dass durch die Grabungen ohne offene Baugrube Kulturgüter in wesentlichem Umfang zerstört werden könnten.
Dies ist ein Mangel, der für sich allein schon zu einer Rückweisung führen muss.

Baumbestand

Die mehrheitlich seit 60 Jahren dort bestehende Allee hat einen wesentlichen Anteil am Erscheinungsbild dieses Ortes. Ihr Verlust wird zu einer massiven Verschlechterung der räumlichen Qualität führen. Die Bäume wurzeln heute tief und haben demzufolge eine hohe Resistenz gegen die heutigen Umwelteinflüsse.
Die heute im Projekt vorgesehenen und in Norm-Pflanzwannen üblicherweise gepflanzten Bäume mit wenigen m3 Kies-Erde-Substrat als Wachstumsgrundlage können eine solche Präsenz nie entfalten. Der Verlust an vitaler Substanz wird durch die vorgesehene Ersatzbepflanzung nicht aufgewogen. Das städtische Amt für Umwelt und das Gartenbauamt hätten hier Stellung beziehen müssen.

3. Verkehr

Die den Folgerungen zu Grunde liegende handgezeichnete Netzbelastungs-Karte entspricht nicht den Anforderungen, die man an ein solches zentrales Dokument der Argumentation stellen muss. Das einzige Aufnahmedatum (16.2.2015, Montagabend) ist nicht repräsentativ, es fehlt ein identifizierbarer Ersteller, sowie der einbezogene Zeitraum. Die darin gemachten Angaben sind folglich in keiner Weise nachvollziehbar, geschweige denn überprüfbar. Sie sind darum in der Bewertung nicht einzubeziehen und müssten allenfalls nochmals von dritter Seite erhoben werden. Es ist erstaunlich, dass keine kantonale Stelle sich zu diesem Projekt an neuralgischer Stelle äussert, z.B. das Amt für Umwelt und Energie in Bezug auf die Luftbelastung.
Ein Bauwerk an dieser zentralen Stelle wird zudem nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Öffentlichen Verkehr haben. Es ist entscheidend, dass die Erhebungen zum ÖV, dessen Entwicklungsprognose und zur Entwicklung des motorisierten Individualverkehrs an dieser Stelle jedem Einwand standhalten.

Aufgrund der Planunterlagen geht hervor, dass eine Spur in südlicher Richtung aus Platzgründen zugunsten der Ein- und Ausfahrrampen aufgehoben werden soll. Dies wird unmittelbare Folgen auf den Busbetrieb haben, weil die Haltestelle Schibenertor damit zum Hindernis wird. Eine konkrete Folge könnte somit die Forderung nach der Aufhebung dieser Haltestelle sein und eine Verschlechterung der Angebotsqualität im ÖV; ein öffentlich noch nicht diskutierter Sachzwang, der ohne entsprechenden Volksentscheid in der ganzen städtischen Verkehrsplanung vermieden werden muss.

4. Konzessionierung

Entgegen der Annahme, er sei zur Konzessionierung dieses Parkhauses zuständig und berechtigt, ist es unter den oben angeführten Gegebenheiten der Befangenheit der Behörde völlig aussichtslos, ein rechtlich korrektes Konzessionsverfahren durchzuführen. Eine Rückweisung dieser Bauvorlage wird den entstehenden Schaden und das Risiko allfälliger Regressansprüche entscheidend reduzieren.
Die Baubehörde ist somit angehalten, im Sinn der Ökonomie der Mittel (Steuergelder) hier einen Denkhalt anzuordnen. Dazu ist sie in Angesicht der unabsehbaren Folgen für das Stadtvermögen nicht nur angehalten, sondern sogar verpflichtet. (Anhang 2)

5. Kompensation von Parkplätzen

Der Stadtrat hat bereits 2014 beschlossen, die Parkplätze am Marktplatz aufzuheben. (Stadtrat Nino Cozzio am 12. August in einem Interview mit dem Tagblatt auf die Frage, was geschieht, wenn keine der beiden geplanten Parkgaragen Schibenertor und UG24 realisiert wird: „Die Parkplätze müssen so oder so aufgehoben werden.”) Im Projekt Schibenertor wird nun – wie auch im Projekt Unterer Graben - akribisch eine neue Aufteilung von Parkplatzbedürfnissen von Geschäfts- und Wohnliegenschaften der Umgebung anhand von zugeschriebenen Bedürfnissen und „Berechtigungen“ konstruiert.
Diese im Projekt dargelegte, kompensatorische Parkplatz-Rechnung hat also anhand der obigen Aussage keine Relevanz.
Es liegt offensichtlich auch erst ein rechtskräftiger Beschluss zur Aufhebung von 89 Parkplätzen unter der Bedingung der Erstellung der Garage Schibenertor vor. Die im bestrittenen Projekt Schibenertor neu zu schaffenden Privatplätze würden das Gebiet in Zukunft gegenüber heute um mindestens 120 P und dem entsprechenden Verkehr mehr belasten.

In der jüngeren St. Galler Parkplatz-Geschichte wurde von der Stadt mit einem Rechtsmittelverfahren bis vor Bundesgericht erreicht, dass die 6 Parkplätze in der Katharinengasse (die jetzt neu wieder in der Kompensationsrechnung auftauchen) rechtmässig aufgehoben wurden, da in der nahe gelegenen Garage Brühltor hinreichend freie Plätze zur Verfügung stehen würden und das Stadtzentrum St. Gallens mit Öffentlichem Verkehr perfekt erschlossen sei. Diese - durch das Bundesgericht gefestigte – Argumentation wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch für die völlig gleichartig gelegene Metzgergasse, die Engelgasse und den Marktplatz zutreffen.

Indem der Stadtrat diesen höchstrichterlichen Entscheid nicht achtet, sondern alles unternimmt, ihn zu unterlaufen, setzt er sich über unsere Gerichte.

6. Visierung ungenügend

Die Visierung, die der Abschätzung von Lage, Dimension und Auswirkung für die Öffentlichkeit dienen sollte, ist von Anfang an unzureichend und im Lauf der Visierungsperiode entfernt und nicht wiederhergestellt worden. So steht zum Abschluss des geforderten Zeitraums am 16.7. 2015 noch genau eines von ursprünglich vier Visieren am Ort, die anderen sind umgefallen und eines wurde  so in die Büsche gestellt, dass es zugewachsen ist.
Es war von der Bauherrschaft offensichtlich niemand für den sachgemässen Unterhalt der Visiere zuständig, obschon dies im Baugesetz so vorgesehen ist.
Aufgrund dieses Sachverhalts konnten sich die Anstösser und weitere zur Einsprache Berechtigte kein genügendes Bild der Situation machen oder verpassten möglicherweise sogar die Tatsache, dass ein Bauprojekt an dieser Stelle geplant ist.

Beilagen

1 Handelsregisterauszug CityParking AG
2 Einsprache gegen den Stadtratsbeschluss vom 24.9.13 zur Konzessionierung
3 Grundwasser-Flusskarte Grundbauberatung AG 13.5.13
4 Fotodokumentation Visierung Projekt 53‘252


St.Gallen, 16.7.2015                                           Hansueli Stettler

Anhang 4
Fotodokumentation Visierung Projekt 53‘252

Situation Visiere am 22.6.2015

schibenertor542
Im Südwesten ist nur noch ein Visier sichtbar

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Visier Nordwest fehlt seit Wochen komplett.

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Im Südwesten ist nur noch ein Visier sichtbar

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Visier Südwest liegt seit Wochen neben Parkplatz.

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Visier Südost ist im Busch versteckt.

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Visier Nordost ist als einziges erkennbar.

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Links zum Thema Marktplatz und Parkgarage Union